Die zuständige bayerische Überwachungsbehörde für Gentechnik hat unserer gentechnischen Anlage die Sicherheitsstufe 2 gemäß Gentechnikrecht zuerkannt. Bisher war sie der Stufe 1 zugeordnet.
Mit der neuen Einstufung kann Labor LS nun genetisch veränderte Organismen (GVO) der Risikogruppen 1 und 2 bearbeiten. Diese kommen in der pharmazeutischen Industrie seit vielen Jahren zum Einsatz – etwa bei der Herstellung von rekombinanten Proteinen, monoklonalen Antikörpern, (mRNA-)Impfstoffen und Gentherapeutika.
Dank der erweiterten Genehmigung können wir Sie künftig noch umfassender analytisch unterstützen, z. B. bei:
- Prüfung auf Sterilität
- Endotoxin
- Keimzahlbestimmung
- Molekularbiologischen Analysen wie Ausschluss von Mykoplasmenkontaminationen (qPCR) oder Vector Copy Number (VCN) Bestimmung (dPCR)
Wichtiger Hinweis:
Für Einsendungen von GVO der Risikogruppe 2 ist vor der Beauftragung eine detaillierte Abstimmung mit unserem Team erforderlich, da hierbei die zuständige Überwachungsbehörde eingebunden werden muss. Für GVO der Risikogruppe 1 gelten die bisherigen Abläufe unverändert.

