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Erweiterung unserer gentechnischen Anlage auf Sicherheitsstufe 2

Die zuständige bayerische Überwachungsbehörde für Gentechnik hat unserer gentechnischen Anlage die Sicherheitsstufe 2 gemäß Gentechnikrecht zuerkannt. Bisher war sie der Stufe 1 zugeordnet.

Mit der neuen Einstufung kann Labor LS nun genetisch veränderte Organismen (GVO) der Risikogruppen 1 und 2 bearbeiten. Diese kommen in der pharmazeutischen Industrie seit vielen Jahren zum Einsatz – etwa bei der Herstellung von rekombinanten Proteinen, monoklonalen Antikörpern, (mRNA-)Impfstoffen und Gentherapeutika.

Dank der erweiterten Genehmigung können wir Sie künftig noch umfassender analytisch unterstützen, z. B. bei:

  • Prüfung auf Sterilität
  • Endotoxin
  • Keimzahlbestimmung
  • Molekularbiologischen Analysen wie Ausschluss von Mykoplasmenkontaminationen (qPCR) oder Vector Copy Number (VCN) Bestimmung (dPCR)

Wichtiger Hinweis:

Für Einsendungen von GVO der Risikogruppe 2 ist vor der Beauftragung eine detaillierte Abstimmung mit unserem Team erforderlich, da hierbei die zuständige Überwachungsbehörde eingebunden werden muss. Für GVO der Risikogruppe 1 gelten die bisherigen Abläufe unverändert.